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Allgemeine Geschäftsbedingungen

art y vent GmbH
Steinfurter Straße 104 · 48149 Münster
Kneisterei · Haus am Fluss · Biergarten & Imbiss Haus am Fluss

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der art y vent GmbH. Sie finden Anwendung auf sämtliche Leistungen der art y vent GmbH, insbesondere auf die Vermietung von Veranstaltungsräumen (Kneisterei, Steinfurter Straße 104, 48149 Münster; Haus am Fluss, Dyckburgstraße 468, 48157 Münster) sowie den Betrieb des Biergartens und Imbisses am Standort Haus am Fluss.

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der art y vent GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

3. Die Bereiche Biergarten und Imbiss befinden sich auf einem eigenständigen Außengelände am Standort Haus am Fluss. Das angrenzende Freibad wird von einem eigenständigen Verein betrieben und ist nicht Bestandteil des Betriebs der art y vent GmbH.

§ 2 Vertragsabschluss (Veranstaltungen)

1. Die Parteien schließen auf Grundlage eines unverbindlichen Angebots der art y vent GmbH einen individuellen Miet-/Dienstleistungsvertrag, welcher die konkreten Leistungspflichten der Parteien festlegt. Dieser Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme durch die art y vent GmbH verbindlich zustande.

2. Der Vertragspartner hat der art y vent GmbH den Zweck der geplanten Veranstaltung sowie die erwartete Teilnehmerzahl fünf Werktage vor Vertragsschluss verbindlich schriftlich mitzuteilen.

3. Gewerbliche sowie politisch, religiös oder sonst ideologisch geprägte Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der art y vent GmbH zulässig.

4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ausgeschlossen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

1. Die art y vent GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung sowie dieser AGB zu erbringen.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Ausgewiesene Preise gelten als Nettopreise zuzüglich des zum Leistungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes.

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der Preis, kann die art y vent GmbH diesen angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

4. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben werden.

5. Die art y vent GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung von 40 % oder eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der Veranstaltungskosten zu verlangen.

§ 4 Rücktritt des Vertragspartners / Stornierung

1. Stornopauschalen staffeln sich wie folgt:
– bis 180 Tage vor der Veranstaltung: kostenfreier Rücktritt
– ab 179 Tage: 25 % des vertraglich vereinbarten Betrages
– ab 60 Tage: 50 %
– zwischen 21 und 7 Tage: 75 %
– unter 7 Tage: 100 %

2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

3. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

§ 5 Höhere Gewalt und behördliche Einschränkungen

1. Wird die Durchführung einer Veranstaltung durch höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen unmöglich oder wesentlich erschwert, sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit.

2. In diesen Fällen stellt die art y vent GmbH keine Ausfallpauschale in Rechnung. Bereits erbrachte Vorleistungen werden abgerechnet.

3. Absagen aus rein persönlichen oder organisatorischen Gründen (z. B. Erkrankung, fehlende Gäste) sind keine Fälle höherer Gewalt; die Stornoregelungen gemäß § 4 finden Anwendung.

§ 6 Rücktritt der art y vent GmbH

Die art y vent GmbH kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere bei nicht geleisteter Vorauszahlung, höherer Gewalt, irreführender Buchung, Gefährdung des Geschäftsbetriebs, unerlaubter Weitervermietung oder Insolvenz des Vertragspartners.

§ 7 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Eine Änderung um mehr als 10 % bedarf der Zustimmung der art y vent GmbH.

3. Nach einem Veranstaltungszeitraum von 8 Stunden werden Mitarbeiter mit 33,00 € / Stunde zusätzlich berechnet.

4. Bis zu drei Beratungstermine sind im Leistungsumfang enthalten. Darüber hinausgehende Beratung wird mit 40,00 € pro Stunde zzgl. MwSt. berechnet.

§ 8 Biergarten und Imbissbetrieb

1. Der Biergarten und Imbiss ist ein öffentlicher Betrieb ohne Reservierungspflicht. Sitzplätze werden nach dem Prinzip der freien Platzvergabe vergeben.

2. Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke ist ausdrücklich untersagt.

3. Der Aufenthalt im Außenbereich erfolgt auf eigene Gefahr. Die art y vent GmbH haftet nicht für Schäden durch witterungsbedingte Einflüsse, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 9 Jugendschutz und Alkoholausschank

1. Alkoholische Getränke werden gemäß § 9 JuSchG nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben; Branntwein nicht an Personen unter 18 Jahren.

2. Das Personal ist berechtigt, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.

4. Erkennbar stark alkoholisierten Personen kann die Abgabe weiterer alkoholischer Getränke verweigert werden.

§ 10 Mitbringen von Speisen und Getränken (Veranstaltungen)

Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke nur nach schriftlicher Vereinbarung mitbringen. Die art y vent GmbH kann eine Servicegebühr berechnen.

§ 11 Abwicklung der Veranstaltung

Der Vertragspartner hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen. Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. GEMA-Abrechnungen sind eigenverantwortlich abzuwickeln.

§ 12 Mitgebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Räumlichkeiten. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 13 Haftung des Vertragspartners

Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

§ 14 Haftung der art y vent GmbH, Verjährung

1. Die art y vent GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht.

2. Im Außenbereich übernimmt die art y vent GmbH keine Haftung für witterungsbedingte Schäden, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3. Lärmimmissionen durch den Biergartenbetrieb, Badegäste oder andere Veranstaltungen begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.

4. Schadensersatzansprüche verjähren nach zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens, spätestens nach drei Jahren vom schädigenden Ereignis.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Münster. Es gilt deutsches Recht.

Stand: Mai 2026