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Allgemeine Geschäftsbedingungen – art y vent GmbH

Kneisterei | Haus am Fluss | Biergarten & Imbiss Haus am Fluss
Steinfurter Straße 104 | 48149 Münster

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der art y vent GmbH. Sie finden Anwendung auf sämtliche Leistungen der art y vent GmbH, insbesondere auf die Vermietung von Veranstaltungsräumen (Kneisterei, Steinfurter Straße 104, 48149 Münster; Haus am Fluss, Dyckburgstraße 468, 48157 Münster) sowie den Betrieb des Biergartens und Imbisses am Standort Haus am Fluss.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der art y vent GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  3. Die Bereiche Biergarten und Imbiss befinden sich auf einem eigenständigen Außengelände am Standort Haus am Fluss. Das angrenzende Freibad wird von einem eigenständigen Verein betrieben und ist nicht Bestandteil des Betriebs der art y vent GmbH. Für den Freibadbetrieb und die dort geltenden Regeln ist ausschließlich der jeweilige Betreiberverein verantwortlich.

§ 2 Vertragsabschluss (Veranstaltungen)

  1. Die Parteien schließen auf Grundlage eines unverbindlichen Angebots der art y vent GmbH einen individuellen Miet-/Dienstleistungsvertrag, welcher die konkreten Leistungspflichten der Parteien festlegt. Dieser Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme durch die art y vent GmbH verbindlich zustande.
  2. Der Vertragspartner hat der art y vent GmbH den Zweck der von ihm geplanten Veranstaltung sowie die erwartete Teilnehmerzahl fünf Werktage vor Vertragsschluss verbindlich schriftlich mitzuteilen. Daneben hat der Vertragspartner der art y vent GmbH einen entscheidungsberechtigten Ansprechpartner für die Durchführung der Veranstaltung zu benennen.
  3. Gewerbliche sowie politisch, religiös oder sonst ideologisch geprägte Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der art y vent GmbH zulässig.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ausgeschlossen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die art y vent GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung sowie dieser AGB zu erbringen.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der art y vent GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der art y vent GmbH gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder vom Vertragspartner genehmigt wurden. Haben die Parteien keine schriftliche Vereinbarung getroffen, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste der art y vent GmbH. Ausgewiesene Preise gelten als Nettopreise und werden zuzüglich des zum Leistungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes in Rechnung gestellt. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen zu Lasten des Vertragspartners. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner, wenn nicht anders vereinbart, für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten. Die art y vent GmbH behält sich vor, Bruch, Verlust oder Diebstahl von Inventar oder Veranstaltungsequipment zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der art y vent GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die art y vent GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Dies ist dem Vertragspartner vor Veranstaltungsbeginn unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  4. Rechnungen der art y vent GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die art y vent GmbH eine Mahngebühr von 5,00 € erheben.
  5. Die art y vent GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % oder eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der Veranstaltungskosten zu verlangen.
  6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der art y vent GmbH aufrechnen. Gleiches gilt für ein eventuelles Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners.

§ 4 Rücktritt des Vertragspartners / Stornierung (Veranstaltungen)

  1. Die art y vent GmbH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht gemäß nachfolgender Regelung ein. Im Falle des Rücktritts hat die art y vent GmbH das Recht, vorab angefallene Personal- und Aufwandskosten in Rechnung zu stellen.

    Die Stornopauschalen staffeln sich wie folgt:

    Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der zuletzt vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste Menü bzw. Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes sowie die niedrigste Getränkepauschale zugrunde gelegt.

    Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der art y vent GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

  2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  3. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung und den Zeitpunkt der Entschädigungsberechnung ist der Zugang der Erklärung bei der art y vent GmbH.

§ 5 Höhere Gewalt und behördliche Einschränkungen

  1. Wird die Durchführung einer Veranstaltung oder eines Betriebs durch höhere Gewalt oder durch behördliche Maßnahmen, gesetzliche Verbote oder sonstige von der art y vent GmbH nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, behördlich angeordnete Betriebsuntersagungen oder Kapazitätsbeschränkungen) unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange diese Umstände andauern.
  2. In diesen Fällen stellt die art y vent GmbH dem Vertragspartner keine Ausfallpauschale in Rechnung. Bereits erbrachte Vorleistungen werden abgerechnet; darüber hinausgehende Ansprüche beider Seiten sind ausgeschlossen.
  3. Wird eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Kapazitätsbeschränkungen mit reduzierter Teilnehmerzahl durchgeführt und ist dem Vertragspartner eine Anpassung innerhalb von 12 Werktagen vor dem Veranstaltungstermin nicht möglich, wird die Abrechnung auf die behördlich zulässige Teilnehmerzahl angepasst. Entscheidet sich der Vertragspartner dennoch zur vollständigen Absage, gelten die Stornoregelungen gemäß § 4.
  4. Absagen aus rein persönlichen oder organisatorischen Gründen des Vertragspartners (z. B. Erkrankung, fehlende Gäste) sind keine Fälle höherer Gewalt. Auf diese finden die Stornoregelungen gemäß § 4 uneingeschränkt Anwendung.

§ 6 Rücktritt der art y vent GmbH

  1. Die art y vent GmbH kann jederzeit von ihrem unverbindlichen Angebot zurücktreten. Ein Rücktritt vom schriftlichen Vertrag ist hingegen nur möglich, wenn nachfolgende Voraussetzungen eintreten:

    a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist die art y vent GmbH zum Rücktritt berechtigt.

    b) Ferner ist die art y vent GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:

  2. Die art y vent GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

§ 7 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der art y vent GmbH bei Vertragsschluss die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer ist spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % bedarf der Zustimmung der art y vent GmbH.
  2. Bei der Berechnung von Leistungen nach Personenanzahl (z. B. Speisen und Getränke) wird bei einer Erhöhung die tatsächliche Personenanzahl berechnet. Im Falle einer Reduzierung gilt § 4 entsprechend.
  3. Nach einem Veranstaltungszeitraum von 8 Stunden werden Mitarbeiter der art y vent GmbH mit 33,00 € / Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt.
  4. Zur Planung und Vorbereitung geschlossener Veranstaltungen sind bis zu drei Beratungstermine im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Darüber hinausgehende Beratungstermine werden mit 40,00 € pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, bleibt der erste Beratungstermin kostenfrei. Ab dem zweiten Beratungstermin wird die erbrachte Beratungsleistung unabhängig vom Zustandekommen der Veranstaltung mit 40,00 € pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

§ 8 Biergarten und Imbissbetrieb

  1. Der Biergarten und Imbiss der art y vent GmbH am Standort Haus am Fluss (Dyckburgstraße 468, 48157 Münster) ist ein öffentlicher Betrieb ohne Reservierungspflicht. Sitzplätze werden nach dem Prinzip der freien Platzvergabe (First Come, First Served) vergeben. Gruppenanfragen für gesondert ausgewiesene Bereiche können in Absprache mit der art y vent GmbH berücksichtigt werden; ein Rechtsanspruch auf Reservierung besteht nicht.
  2. Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke ist auf dem Gelände des Biergartens und Imbisses ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen berechtigen die art y vent GmbH, den betreffenden Personen den Aufenthalt im Bereich zu verweigern.
  3. Das Gelände des Biergartens und Imbisses ist ein eigenständiger Außenbereich der art y vent GmbH und räumlich vom Freibadbetrieb des angrenzenden Vereins getrennt. Die art y vent GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für den Freibadbetrieb, dessen Infrastruktur oder die dort geltenden Regeln.
  4. Der Aufenthalt im Außenbereich (Biergarten) erfolgt auf eigene Gefahr. Die art y vent GmbH haftet nicht für Schäden, die durch witterungsbedingte Einflüsse, natürliche Unebenheiten des Bodens, Nässe oder sonstige der Außenbewirtschaftung immanente Umstände entstehen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der art y vent GmbH vorliegt.
  5. Für den Betrieb gelten die allgemeinen Hausordnungsregeln der art y vent GmbH. Die art y vent GmbH ist berechtigt, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder den Betriebsfrieden stören, des Geländes zu verweisen.

§ 9 Jugendschutz und Alkoholausschank

  1. Die art y vent GmbH ist verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) strikt einzuhalten. Alkoholische Getränke und Tabakwaren werden gemäß § 9 JuSchG nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben. Branntwein und branntweinhaltige Getränke werden nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben.
  2. Das Personal der art y vent GmbH ist berechtigt und verpflichtet, bei erkennbarem Zweifel an der Volljährigkeit einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. Bei Nichtvorlage wird die Abgabe alkoholischer Getränke oder Tabakwaren verweigert.
  3. Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank ist der Vertragspartner als Veranstalter mitverantwortlich für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Rahmen seiner Veranstaltung. Er verpflichtet sich, die art y vent GmbH bei der Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen zu unterstützen.
  4. Erkennbar stark alkoholisierten Personen kann die art y vent GmbH die Abgabe weiterer alkoholischer Getränke verweigern und diese des Geländes verweisen.

§ 10 Mitbringen von Speisen und Getränken (Veranstaltungen)

Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der art y vent GmbH mitbringen. In diesen Fällen kann die art y vent GmbH eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen. Für den Biergarten- und Imbissbetrieb gilt § 8 Abs. 2.

§ 11 Abwicklung der Veranstaltung

  1. Soweit die art y vent GmbH für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und in Vollmacht sowie für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt die art y vent GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
  2. Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen und Geräte des Vertragspartners bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der art y vent GmbH. Durch deren Verwendung entstehende Störungen oder Beschädigungen gehen zu Lasten des Vertragspartners, es sei denn, die art y vent GmbH hat diese zu vertreten.
  3. Die art y vent GmbH bemüht sich, Störungen an bereitgestellten Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, wenn die art y vent GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat oder eine Anzeige unterblieben ist.
  4. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen und sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
  5. Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sind genauestens zu beachten. Sicherheitseinrichtungen wie Fluchtwege, Brandschutzanlagen und Sicherheitsschalter dürfen nicht verstellt werden.
  6. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietungen und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.
  7. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen der art y vent GmbH im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung nutzen.

§ 12 Mitgebrachte Gegenstände

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der art y vent GmbH. Eine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung wird ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der art y vent GmbH. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen oder sonstigen behördlichen Anforderungen zu entsprechen. Die art y vent GmbH ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Aufstellung und Anbringen von Gegenständen sind vorher schriftlich abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Eine Einlagerung ist nur nach schriftlicher Absprache zulässig.

§ 13 Haftung des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
  2. Die art y vent GmbH kann vom Vertragspartner zur Absicherung eventueller Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

§ 14 Haftung der art y vent GmbH, Verjährung

  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der art y vent GmbH auftreten, wird sie sich auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein.
  2. Die art y vent GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die art y vent GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) zurückzuführen sind; in diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  3. Im Außenbereich (Biergarten) übernimmt die art y vent GmbH keine Haftung für Schäden, die auf witterungsbedingte Einflüsse, natürliche Beschaffenheit des Außengeländes, Nässe, Bodenunebenheiten oder vergleichbare, der Außenbewirtschaftung immanente Umstände zurückzuführen sind, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der art y vent GmbH vorliegt.
  4. Die art y vent GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für Lärmstörungen jedweder Art, die durch den Betrieb des Biergartens, durch Badegäste des angrenzenden Freibades, durch andere gleichzeitig oder zeitlich überschneidend stattfindende Veranstaltungen oder durch sonstige betriebsbedingte Geräuschquellen entstehen. Solche Lärmimmissionen begründen keinen Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz, Minderung des vereinbarten Entgelts oder Rücktritt vom Vertrag.
  5. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom schädigenden Ereignis an. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der art y vent GmbH.
  3. Gerichtsstand ist Münster.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung werden die Parteien eine neue wirksame Regelung finden, die sich am wirtschaftlich gewollten Ziel und Zweck orientiert.

Stand: Mai 2026